Sie können unsere Arbeit unterstützen!
Die Kreisjägerschaft Münster e.V. ist ein gemeinnütziger Verein in dem Jägerinnen und Jäger aus Münster organisiert sind. Wir freuen uns über Spenden für den Erhalt von Wild, Jagd und Natur! Ihre finanzielle Unterstützung kann allgemein oder zweckgebunden (z.B. für die Kitzrettung per Drohnen oder die Rollende Waldschule) sein. Ein entsprechender Vermerk im Verwendungszeck reicht dafür aus. Ihre Spende hilft uns, unsere Aufgaben im Tierschutz, Natur- und Umweltschutz sowie in der Jugend-Umwelterziehung zu erfüllen.
Überweisen Sie uns Ihre Spende an die folgende Bankverbindung:
IBAN – DE54 4005 0150 0000 1260 60
BIC – WELADED1MST
Inhaber – Kreisjägerschaft Münster e.V.
Selbstverständlich erstellen wir eine Spendenquittung für Sie. Schreiben Sie dafür bitte Name und Anschrift in den Verwendungszweck der Überweisung.
Spenden für die Kitzrettung
Für die Abteilung Kitzrettung der KJS Münster wurde ein Spendenkonto bei PayPal eingerichtet. Auch kleine Beträge können auf diesem Weg ganz unkompliziert gespendet werden. Spenden helfen bei der Finanzierung von Zusatzausrüstung und Ersatzteile für die Drohne der KJS und der Pilotenausbildung.
Steuerliche Berücksichtigung Ihrer Spenden und des Jahresbeitrages
Die Kreisjägerschaft Münster e.V. ist mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster von der Körperschaftsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der gemeinnützige Zweck ist die Förderung des Tierschutzes sowie die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 52 II Satz 1 Nr. 8 AO. Die Kreisjägerschaft Münster e.V. ist zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen nach § 50 Abs. 1 EstDV berechtigt. Aufgrund der Verwaltungskosten (Druck, Porto usw.) stellt die KJS Münster Beitragsbescheinigungen nur auf besonderen Wunsch des jeweiligen (Einkommensteuer-) Finanzamtes aus. Aufgrund des Gesetzes zur Steigerung ehrenamtlichen Engagements wird der Spendenabzug bis zu 200 € ohne Vorlage einer Spendenbescheinigung akzeptiert wenn der Überweisungsbeleg bzw. der Kontoauszug dem Finanzamt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung vorgelegt wird. Aktuell arbeiten die Finanzämter im Rahmen der elektronischen Steuererklärung jedoch ohne Belegvorlage und setzen auf die Belegvorhaltepflicht d. h. Belege erst auf Anforderung des Finanzamtes.