Kostenloses Schnupperjahr – nicht nur für Jungjäger
Die Kreisjägerschaft Münster bietet nun ganz neu für alle Mitglieder ein kostenloses Schnupperjahr an. Das heißt: Wer sich nicht sicher ist, ob eine Mitgliedschaft in Frage kommt, ob es sich lohnt, oder doch zuviel “Vereinsmeierei” ist, der kann uns nun testen bis zum Ende des nächsten Jahres.
Heute Mitglied werden, erst im Februar 2025 Beitrag zahlen. Und bis dahin alle Vorteile nutzen. Gerne weitersagen!
Noch Fragen?
Dann meldet euch in der Geschäftsstelle:
Mail: geschaeftsstelle@kjs-ms.de
WhatsApp: 0172 4651157
Mitglied werden
Werden Sie jetzt Mitglied in der Kreisjägerschaft Münster e.V. – wir freuen uns auf Sie!
Formulare
Aufnahme Antrag der Kreisjägerschaft Münster e.V.
Füllen Sie die folgende PDF aus und schicken Sie den Antrag an geschaeftsstelle@kjs-ms.de.
Online-Formular beim LJV
Sie können ihren Antrag auch Online bei Landesjagdverband NRW ausfülllen. Geben sie als gewünschte Kreisjägerschaft einfach die KJS Münster und einen der 3 Hegeringe (MS Ost, MS Süd, MS West) an.
FAQ’s
Mitglied werden
1. Wie werde ich Mitglied?
Mittels des aktuellen PDF-Formulars oder des Online-Formulars beim LJV (siehe “Formulare” oben)
2. Muss ich Mitglied in der KJS Münster und beim LJV NRW werden?
Eine KJS-Mitgliedschaft ist gleichzeitig auch eine LJV-Mitgliedschaft, also ist eine doppelte Anmeldung nicht nötig
3. Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Vorteile der KJS: hier klicken
Vorteile des LJV: Website des LJV
4. Was kostet eine Mitgliedschaft?
Der reguläre Jahresbeitrag beträgt derzeit 110 €. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Mitgliedschaft beitragsfrei. Bis zum 25. Lebensjahr beträgt der Beitrag 50% des regulären Beitrags, also 55 €. Mitglieder über 80 Jahre, die gleichzeitig mindestens 50 Jahre Mitglied sind, sind ebenfalls beitragsfrei.
Für alle Mitglieder, die einen Jagdschein gelöst haben, wird vom Landesjagdverband ein sogenannter Jagdbeitrag in Höhe von 45 € erhoben. Das betrifft auch die ansonsten beitragsfreien Mitglieder unter 16 mit einem Jugendjagdschein. Mitglieder, die aus Altersgründen versichern, keinen Jagdschein mehr zu lösen, sind davon befreit.