Hundeprüfungen 2025
Infos
- Der Nennschluss für die Prüfungen ist jeweils 3 Wochen vor den Prüfungen.
- Die Nennungen sind nur gültig, wenn das Nenngeld bezahlt ist.
- Nenngeld ist Reugeld.
- Die genaue Ort und Uhrzeit wird im Rahmen der Anmeldung bekannt gegeben.
Termine
- 09.04.25: Verbandsjugendprüfung (VJP)
- 24.09.25: Verbandsherbstzuchtprüfung (HZP)
- 24.09.25: Zusatzprüfung nach § 6 (Nachsuche auf Niederwild)
- 24.09.25: Zusatzprüfung nach § 7 (Nachsuche auf Schalenwild)
- 18/19.10.25: Verbandsgebrauchsprüfung / VPS
Preise
- Das Nenngeld für die VJP: 70€
- Das Nenngeld für die HZP: 85€
- Zusatzfach JEP: zusätzlich +10€
- Zusatzfach Schweiß: zusätzlich +30€
- JEP nach §6 (Niederwild): 85€
- JEP nach §6 (Niederwild) und §7 (Schalenwild) zusammen: 115€
Nenngelder sind auf das Konto von Klaus Albers DE11 4005 0150 0149 0146 56 zu überweisen.
Hinweis
Alle Hunde, die auf den Prüfungen geführt werden, müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen.
Anmeldung
Die Nennungen zu den Prüfungen sind an Klaus Albers, den Obmann für Hundewesen, unter hundewesen@kjs-ms.de zu richten. Tel.: 02533 919025
Formulare
Nennung zur Verbands-Prüfung
Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung
*zum Öffnen wird ein PDF-Reader benötigt. Diesen finden Sie hier.